Ein Chemikalien-/Gefahrstoffverzeichnis ermöglicht den Überblick
über die vorhandenen Stoffe. Der Überblick
muss sowohl für die mit den Stoffen umgehende
Arbeitsgruppe als auch für den Sicherheitsingenieur bestehen.
Die
GefahrstoffVO verpflichtet seit 1994 dazu, Verzeichnisse der
verwendeten und
gelagerten Gefahrstoffe zu führen. Das Landesamt
für Arbeitsschutz Gesundheitsschutz und technische Sicherheit,
LAGetSi, prüft, ob diese Verzeichnisse geführt
werden.