Geltungsbereich
Die
nachstehenden Bedingungen gelten für alle in dieser Internet-Site
aufgeführten Produkte, Lieferungen und Leistungen der Firma
Network Inventory Software, nachstehend "Software-Hersteller" genannt.
Angebot
und
Vertragsschluss
Alle Angebote
sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht.
Der Vertragsschluss kommt dadurch zustande, dass der Kunde den
Bestellvorgang, wie in dieser Internet-Site vorgesehen, durchführt
und von Software-Hersteller eine Bestätigungs-E-Mail erhält.
Vertragsgegenstand
und Nutzungsrecht
Vertragsgegenstand
ist die Vergabe bzw. der Erwerb von Nutzungslizenzen für die von
Network-Inventory angebotene Software. Die Software inklusive Handbuch
wird dem Kunden auf einem Datenträger überlassen. Die
Verwendung der Software unterliegt dem Lizenzvertrag, der mit der
Software geliefert wird oder in dieser enthalten ist. Der Kunde muss
diesem Lizenzvertrag zustimmen, andernfalls ist er nicht berechtigt,
die Software zu verwenden.
Lieferung
Es werden keine
verbindlichen Liefertermine zugesagt. Ist die Lieferung auch nach einem
Zeitraum von drei Monaten nach Auftragserteilung nicht erfolgt, so kann
der Kunde dem Software-Hersteller eine angemessene Nachfrist setzen und
bei ergebnislosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des
Lieferverzugs verlangen.
Zahlung
Verpackung,
Abwicklung und Versand sind in den angegebenen Preisen enthalten. Alle
zu zahlenden Vergütungen sind sofort nach Lieferung ohne Abzug
fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5%
über dem jeweiligen Eckzins der Europäischen Zentralbank
berechnet.
Beweisklausel
Alle im
EDV-System des Software-Herstellers auf dauerhaftem und
unveränderlichem Träger gespeicherten, elektronisch
verarbeiteten Register mit Daten sind als Beweismittel der
Datenübertragungen, Verträge und ausgeführten Zahlungen
zwischen den Parteien zugelassen.
Behandlung
der Kundendaten
Der Kunde
erklärt sich mit der betriebsinternen Speicherung der bei der
Bestellung angegeben Daten einverstanden.
Allgemeines
Nebenabreden
sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen sind nur wirksam wenn
sie schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der
übrigen Bedingungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der
nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am
nächsten kommt. Gerichtsstand ist, soweit dies zulässig ist,
der Sitz des Software-Herstellers in der Bundesrepublik Deutschland. Es
gilt deutsches Recht.